Ich wohne zur Miete – was muss ich beachten?

Wer in einer Mietwohnung lebt, darf Geflüchtete ohne Erlaubnis des Vermieters für eine Dauer von sechs bis acht Wochen bei sich aufnehmen; mietrechtlich gilt dies als erlaubnisfreier Besuch.

Wer seine angemietete Wohnung bzw. einen Teil davon derselben Person/denselben Personen für längere Zeit anbieten möchte, muss sich bei seinem Vermieter in aller Regel eine Erlaubnis dafür einholen; diese sollte zur eigenen Absicherung schriftlich (!) erbeten werden; eine fehlendende bzw. nicht nachweisbare Erlaubnis kann u. U. einen Kündigungsgrund darstellen. Ungeklärt ist, ob man auf die Erlaubnis einen Rechtsanspruch hat.

Zumindest nach Ansicht des Mieterbunds müsse der Vermieter seine Erlaubnis erteilen, wenn kein triftiger Grund für eine Ablehnung bestehe. Allerdings müsste die Erlaubnis ggf. eingeklagt werden. Am besten sprecht Ihr einfach vorab offen mit Euren Vermietern, viele werden bestimmt Verständnis zeigen.

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