Kann bzw. sollte man Wohnraum an Geflüchtete entgeltlich vermieten?

Nachdem bei den zuständigen Behörden eine Registrierung erfolgt ist und ein Aufenthaltstitel vorliegt (siehe 9.), stehen Geflüchteten verschiedene staatliche Unterstützungsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Konkret haben sie grundsätzlich Anspruch auf Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (sog. notwendiger Bedarf). Zusätzlich werden Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt (sog. notwendiger persönlicher Bedarf). Das gilt aber nur, soweit die Kosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlt werden können und nur, soweit die Miete angemessen ist (dazu unten).

Damit für eine Unterkunft staatliche Leistungen gezahlt werden, müssen auch entsprechende Kosten anfallen – und zwar nicht bei Euch als Aufnehmende, sondern unmittelbar bei den Geflüchteten selbst. Weil das bei einer freiwilligen, unentgeltlichen Unterbringung aber nicht der Fall ist, wird es sich sogar empfehlen, einen (ggf. zunächst befristeten) Mietvertrag abzuschließen. Geflüchtete aus der Ukraine können in Deutschland einen Mietvertrag für sich abschließen, wenn sie geschäftsfähig sind (18+ Jahre alt, geistig uneingeschränkt). Um Mietansprüche abzusichern, kann eine (Voraus-)Abtretung der für die Unterkunft vorgesehenen Leistungsansprüche vereinbart werden, sodass die Miete direkt an Euch gezahlt wird.

Zumindest wenn die Miete so bemessen ist, dass sie von den staatlichen Leistungen voll abgedeckt wird, ist das auch moralisch vollkommen in Ordnung. Denn mit der Aufnahme von Geflüchteten nehmt Ihr eine besondere Verantwortung wahr und tragt u. U. auch größere Belastungen. Vor allem nehmt Ihr damit den Geflüchteten nichts weg. Die Leistungen sind zweckgebunden, finanzieren sich aus Steuergeld und würden ohne entstehende Mietkosten schlicht nicht gewährt werden. Ein Geschäft mit überhöhten Mieten sollte man aber nicht machen – es drohen harte Abzüge beim persönlichen Karma!!

Was als Miete angemessen ist, hängt von der Lage der Unterkunft ab. Die regionsbezogenen Grenzen für den Wetteraukreis findet Ihr hier: https://wetteraukreis.de/service/soziales/dienstleistungen/mietobergrenzen-im-wetteraukreis.

Ob es bei einer Aufnahme ohne Mietvertrag dennoch (pauschale) Aufwandsentschädigungen für den/die Aufnehmenden geben wird, ist derzeit noch in Klärung. Die Stadt Nidda konnte dazu bisher noch keine definitive Aussage treffen. Auch vom Landkreis liegen uns dazu noch keine Informationen vor. Einstweilig bleibt daher die Aufnahme ohne Mietvertrag ein gewisses wirtschaftliches Risiko für die Aufnehmenden (Verbrauchs- und Nebenkosten).

Eine entgeltliche Wohnraumvermietung führt i. d. R. zu einkommensteuerpflichtigen Einkünften, sodass für betroffene Jahre eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Lohnsteuerhilfevereine bieten dafür kompetente und günstige Hilfe an.

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